FAQ – Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten…

Mitgliedschaft und Anteile

Wie werde ich Mitglied bei der Bürgergenossenschaft Bebra?

Um Mitglied zu werden, senden Sie uns eine Beitrittserklärung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dafür können Sie das Online-Formular ausfüllen und absenden.

Nach Eingang Ihrer Beitrittserklärung wird Ihr Beitritt vom Vorstand geprüft und bei Zulassung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Sie verpflichten sich zur Übernahme mindestens eines Geschäftsanteils von 100 Euro.

Unsere Online-Formular ist dabei ausschließlich für Neumitglieder vorgesehen. Wenn Sie als Bestandsmitglied neue Geschäftsanteile erwerben möchten, schreiben Sie uns einfach an info@buergergenossenschaft-bebra.de und Sie erhalten weitere Infos.

Wer kann Mitglied werden?

Wir wollen alle an der Entwicklung der Stadt Bebra teilhaben lassen – ganz egal ob jung oder alt, Privatpersonen, Unternehmen oder Verein, kleines oder großes Budget.

Was sind die Besonderheiten der Genossenschaft als Gesellschaftsform?

Unsere Genossenschaft setzt auf die aktive Förderung aber auch auf das aktive Engagement und den Ideenreichtum unserer Mitglieder. Als Mitglied sind Sie finanziell beteiligt und haben das Mitspracherecht bei der Gestaltung der Genossenschaft. Wenn wir erfolgreich sind und einen Gewinn erzielen, bekommen Sie Dividenden ausgezahlt.

Wie ist die Führung der Genossenschaft organisiert?

Die Genossenschaft wird von einem Vorstand aus drei Personen geleitet, der vom Aufsichtsrat eingesetzt wird. Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern auf der Generalversammlung gewählt. In der Versammlung entlasten Sie Vorstand und Aufsichtsrat und stimmen über die Verwendung des Jahresüberschusses ab. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten ausschließlich ehrenamtlich.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Als Mitglied haben Sie das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen, dort abzustimmen und sich zu informieren. Sie können auch schriftlich oder elektronisch an Abstimmungen teilnehmen, ohne anwesend zu sein.

Wie funktioniert die Mitbestimmung in der Genossenschaft?

Die Mitbestimmung erfolgt über die Generalversammlung, in der jedes Mitglied, unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung, eine Stimme hat.

Kann ich an Abstimmungen teilnehmen, wenn ich nicht zur Generalversammlung komme?

Ja, Sie können schriftlich oder elektronisch an den Abstimmungen der Generalversammlung teilnehmen. Die erforderlichen Unterlagen oder Tools werden Ihnen von der Bürgergenossenschaft Bebra – Be! eG zur Verfügung gestellt.

Welche Risiken bestehen bei der Mitgliedschaft?

Insgesamt ist eine Genossenschaft aufgrund der verschiedenen Organe und rechtlichen Vorgaben die Rechtsform mit der niedrigsten Insolvenzquote. Auch unsere satzungsmäßige breite Aufstellung entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgt für Diversifizierung und somit Risikostreuung, es bleibt aber wie bei allen Geldanlagen ein Restrisiko.

Als Mitglied gehen Sie eine unternehmerische Beteiligung ein, die Chancen, aber auch Risiken (wie den Totalverlust Ihres Geschäftsguthabens) bergen kann. Im schlimmsten Fall – also bei Insolvenz der Genossenschaft – ist maximal das eingesetzte Kapital (die erworbenen Anteile) futsch. Die Genossenschaft haftet mit ihrem Vermögen, eine Nachschusspflicht* besteht nicht. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist nach unserer Satzung ausgeschlossen.


* Eine Nachschusspflicht bedeutet, dass Mitglieder einer Genossenschaft oder Gesellschafter eines Unternehmens im Falle von finanziellen Schwierigkeiten der Organisation zusätzliches Kapital nachschießen müssen.

Was muss ich bei der Änderung meiner persönlichen Daten beachten?

Alle Änderungen, wie Anschrift oder E-Mail-Adresse, sollten Sie uns unverzüglich mitteilen. Änderungen können Sie am besten per Mail an info@buergergenossenschaft-bebra.de schriftlich mitteilen.